Telemedizinische Versorgungskonzepte – Hintergrund
Durch eine immer älter werdende Bevölkerung steigt der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen an. Zusammen mit einem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der sich insbesondere im ländlichen Raum zunehmend bemerkbar macht, stellt sich die Frage, wie medizinische Versorgung dauerhaft gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund, fachärztliche Expertise ortsunabhängig verfügbar zu machen und somit Engpässe auf der regionalen Ebene zu vermeiden, gewinnt die Telemedizin zunehmend an Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen für telemedizinische Versorgungskonzepte wurden in den letzten Jahren durch Neuregelungen wie das E-Health-Gesetz (2015) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (2019) geschaffen, zudem hat der Deutsche Ärztetag 2018 das grundsätzliche Verbot der Fernbehandlung aufgehoben.
Was ist Telemedizin?
Unter dem Begriff Telemedizin wird gemeinhin die Erbringung medizinischer Leistungen mit direktem Patientenbezug unter Zuhilfenahme von Telekommunikations- und Informationstechnologien verstanden. Bei diesen Leistungen kann es sich beispielsweise um Ferndiagnostik, Teletherapie, Rehabilitation oder fachliche Beratung handeln. Im Rahmen telemedizinischer Anwendungen werden räumliche und zeitliche Distanzen, die den Versorgungsprozess erschweren, digital überbrückt. Gemeint ist zum einen der Austausch zwischen Arzt und Patient (Videosprechstunde), zum anderen die Vernetzung mehrerer (Fach-)Ärzte und Gesundheitsfachkräfte untereinander (Telekonsil / Telekonsultation), wie sie das Telemedizinprojekt TelKonNet ermöglicht.